Die Verfassung des deutschen Reiches ist nicht unumstritten. Vor allem mit Blick auf das Ende der Republik werden ihr "Konstruktionsfehler" vorgeworfen. Damit Du bei der nächsten Verfassungsdiskussion im Bekanntenkreis mitreden kannst, findest Du hier die wichtigsten Kritikpunkte.
Was wir heute als Fünf-Prozent-Klausel kennen, gab es in der Weimarer Verfassung nicht. Damit konnten Splitterparteien in den Reichstag gelangen und dessen Arbeit erschweren. Die Urheber der Verfassung waren der Meinung, dass eine solche Sperrklausel den Wählerwillen verfälscht hätte. Allerdings kann man das Scheitern der Republik nicht mit den Splitterparteien im Reichstag erklären.
Hier wird Wahlkampf um den Posten des Reichspräsidenten gemacht. Schon während der Verhandlungen über die Verfassung werden die Vollmachten des Staatsoberhaupts heftig diskutiert. Er kann den Reichstag auflösen, den Reichskanzler ernennen und entlassen und in Notzeiten praktisch diktatorisch herrschen. Diese Machtfülle hat Anteil am Untergang der Republik 1933, aber auch an deren Rettung im Jahr 1923.
Die sogenannten "verfassungsdurchbrechenden" Gesetze werden von der Verfassung nicht verhindert. Mit einer Zweidrittel-Mehrheit können so Gesetze erlassen werden, die dem Inhalt der Verfassung widersprechen. Auf diesem Wege werden beispielsweise die vier Ermächtigungsgesetze der Nationalsozialisten verabschiedet.