... steht am Portal des Reichstags. Das Parlament soll den Volkswillen repräsentieren. Doch die Weimarer Verfassung hat eine Hintertür für den Weg zur Macht offen gelassen. Die so genannten Notverordnungen.
Auch Friedrich Ebert macht in seiner Amtszeit als Reichspräsident vom Notverordnungsrecht Gebrauch. So im Jahr 1923, als die Republik von vielen Seiten bedroht wird. Mit ihrer Hilfe kann er den Zusammenbruch verhindern. Sein Nachfolger Hindenburg (hier im Bild) verfolgt jedoch ein anderes Ziel. Durch das Zusammenspiel von Notverordnungen und sogenannten Präsidialkabinetten entmachtet er Schritt für Schritt das Parlament.
Wenn ein Gesetzesentwurf der Regierung keine Mehrheit im Parlament findet, kann Hindenburg ihn per Notverordnung trotzdem durchsetzen. Dagegen kann sich das Parlament wehren, indem es die Aufhebung der Notverordnung fordert. Daraufhin löst Hindenburg das Parlament auf und fordert Neuwahlen. Bis ein neuer Reichstag zusammentritt, haben er und sein Reichskanzler Zeit, um Gesetze per Notverordnung zu verabschieden. 1931 standen 34 regulär verabschiedeten Gesetzen 44 Notverordnungen gegenüber.
Der Herr mit erhobener Hand ist Franz von Papen, seines Zeichens Reichskanzler. Er und seine Minister bilden ein Präsidialkabinett. Eine Regierung, die keine Mehrheit im Reichstag hat und deshalb auf die Gnade des Reichspräsidenten angewiesen ist. Von 1931 bis 1933 reichen sich die Reichskanzler Brüning, von Papen und Schleicher die Klinke. Allesamt machen sie in ihrem Amt keine gute Figur. Das Resultat der Ära der Präsidialkabinette ist ein Parlament, das zur reinen Farce geworden ist.