Tausende bejubeln Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933. Fünf Tage später erlässt Hindenburg die Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes. In ihr werden die Presse- und Versammlungsfreiheit weitgehend eingeschränkt: Eine Notverordnung, die bereits von der Vorgängerregierung ausgearbeitet wurde und Hitler nun in die Hände spielt.
Bis heute ist nicht eindeutig geklärt, wie es zum Brand am 27. Februar gekommen ist. Klar ist jedoch, dass es Hitler dieses Ereignis für sich zu nutzen weiß. Einen Tag später schafft er mit der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ ein Mittel, um weitere Grundrechte außer Kraft zu setzen und politische Gegner zu verfolgen.
Hitler zeigt sich als ergebener Staatsdiener. Beim Tag von Potsdam, einem Festakt für die neugewählten Reichstagsabgeordneten, entsteht dieses Bild. Bei den vorhergehenden Wahlen hat die NSDAP die absolute Mehrheit verfehlt. Nun muss sich Hitler Unterstützer für seinen nächsten Schritt auf dem Weg zur unbeschränkten Macht suchen. Um die konservativen Abgeordneten zu beeindrucken, tauscht er seine Uniform kurzerhand gegen Frack und Zylinder.
Am 23. März 1933 wird im Reichstag das Ermächtigungsgesetz verabschiedet. Es überträgt die Macht des Parlaments auf die Hitlerregierung. Die Abstimmung erfolgt im Beisein bewaffneter SA-Mannschaften. Die Abgeordneten der KPD sind entweder schon verhaftet oder untergetaucht. Außer den Parlamentariern der SPD stimmen alle Abgeordneten für das Gesetz. Hier zu hören: Der SPD-Abgeordnete Otto Wels bei seiner Rede gegen das Gesetz.